Zeritifikate
Für professionelle Arbeit benötigt man das nötige KnowHow, die Qualifikationen und die entsprechenden Zulassungen.
BGR 128 - Lehrgang zum Erwerb der Sachkunde für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit in kontaminierten Bereichen nach Abschnitt 5.2
Quelle: www.bgbau-medien.de/BGR128
BGR 128 - Lehrgang zum Erwerb der Sachkunde für Arbeiten zur Sanierung von Gebäudeschadstoffen nach Abschnitt 5.2
Quelle: www.bgbau-medien.de/BGR128
TRGS 519 Anlage 3 - Umgang mit schwach gebundenen Asbestprodukten.
Sachkundig sind Personen, die auf Grund ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse bei Tätigkeiten mit asbesthaltigen Gefahrstoffen haben und mit den (...) Richtlinien und dem Stand der Technik so vertraut sind, dass sie die erforderlichen Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit asbesthaltigen Gefahrstoffen beurteilen können.
Quelle: www.baua.de/TRGS519
Zulassung nach TRGS 519 Anlage 3
Abbruch- und Sanierungsarbeiten an schwach gebundenen Asbestprodukten (...), dürfen nur von Fachbetrieben durchgeführt werden, die von der zuständigen Behörde zur Durchführung dieser Arbeiten zugelassen worden sind.
Quelle: www.infopool-bau.de/TRGS519Zulassung
Fachkunde TgV
Die Verantwortlichen der Entsorgungsfachbetriebe bzw. Transportbetriebe müssen nach
§ 11 EfbV und § 6 TgV über den für ihre Tätigkeit erforderlichen aktuellen Wissensstand ver-
fügen.
Quelle: LfU.bayern.de - Vollzugshilfe
Fachkunde TgV
Die Verantwortlichen der Entsorgungsfachbetriebe bzw. Transportbetriebe müssen nach
§ 11 EfbV und § 6 TgV über den für ihre Tätigkeit erforderlichen aktuellen Wissensstand ver-
fügen.
Quelle: LfU.bayern.de - Vollzugshilfe
Transportgenehmigung gem. §6 TgV - Erteilung Beförderernummer
Über die in § 49 Abs. 1 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes genannten Genehmigungspflichten hinaus dürfen die in der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis bestimmten gefährlichen Abfälle (...) gewerbsmäßig nur mit einer Transportgenehmigung der zuständigen Behörde eingesammelt oder befördert werden.
Quelle: www.gesetze-im-internet.de - §1 Abs.1
Betriebsbeauftragter für Abfall
Der Abfallbeauftragte berät den Betreiber und die Betriebsangehörigen in Angelegenheiten, die für die Kreislaufwirtschaft und die Abfallbeseitigung bedeutsam sein können.
Quelle: www.gesetze-im-internet.de
Betriebsbeauftragter für Abfall
Der Abfallbeauftragte berät den Betreiber und die Betriebsangehörigen in Angelegenheiten, die für die Kreislaufwirtschaft und die Abfallbeseitigung bedeutsam sein können.
Quelle: www.gesetze-im-internet.de